revDSG · DSGVO · ISG

Datenschutz & Informations­sicherheits­gesetz (ISG)

Wir verbinden Datenschutz und Informationssicherheit: vom Bearbeitungsverzeichnis nach revDSG über die DSGVO für EU-Bezüge und kantonale Datenschutzgesetze bis zur Meldepflicht für Cyberangriffe nach dem ISG.

Worum es geht

Welche Regeln für Sie gelten

Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) gilt seit dem 1. September 2023 für alle privaten Unternehmen und Bundesorgane in der Schweiz. Es verlangt unter anderem ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten, Datenschutz-Folgenabschätzungen bei hohen Risiken, Privacy by Design und die rasche Meldung von Datenschutzverletzungen an den EDÖB. Bei vorsätzlichen Verstössen drohen Bussen bis CHF 250'000 gegen die verantwortlichen Personen.

Wer Waren oder Dienstleistungen an Personen in der EU anbietet, muss zusätzlich die DSGVO beachten. Kantone und Gemeinden unterstehen ihren eigenen Datenschutzgesetzen.

Seit dem 1. April 2025 gilt mit dem Informationssicherheitsgesetz (ISG) eine Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen: Meldung innert 24 Stunden an das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS).

1.9.2023revDSG in Kraft
CHF 250'000Maximale Busse gegen verantwortliche Personen
1.4.2025ISG-Meldepflicht für kritische Infrastrukturen
24 hMeldefrist an das BACS
Vorgehen

So setzen wir es mit Ihnen um

Bestandesaufnahme

1–2 Wochen

Datenflüsse, Systeme, Auftragsbearbeiter und bestehende Dokumente.

Lückenanalyse

1–2 Wochen

revDSG, DSGVO, kantonales Recht und ISG im Abgleich mit Ihrer Praxis.

  • Priorisierte Lücken

Umsetzung

projektbasiert

Verzeichnis, Datenschutzerklärung, Verträge, DSFA, Meldeprozess und technische Massnahmen.

  • Purview-Labels und DLP
  • Melde-Playbook

Betrieb

laufend

Anfragen, Datenpannen und Nachweise laufen strukturiert in der GRC-Plattform.

Ergebnis

Was Sie am Ende in der Hand haben

Bearbeitungs­verzeichnisVollständig und aktuell.
Datenschutz­erklärungAbgestimmt auf Website, Portal und Prozesse.
DSFA-Vorlage und BewertungenFür Bearbeitungen mit hohem Risiko.
Datenpannen-ProzessInklusive Meldung an EDÖB und BACS.
Auftrags­bearbeitungs­verträgeGeprüft und nachgeführt.
Technische MassnahmenKlassifizierung und DLP mit Microsoft Purview.
FAQ

Häufige Fragen

Brauchen wir einen Datenschutzberater?

Das revDSG schreibt keinen vor, empfiehlt ihn aber. Wir unterstützen Sie bei Bedarf als externe Ansprechstelle.

Wann muss eine Datenpanne gemeldet werden?

Nach revDSG so rasch als möglich an den EDÖB, wenn ein hohes Risiko für die Betroffenen besteht. Betreiber kritischer Infrastrukturen melden Cyberangriffe zusätzlich innert 24 Stunden an das BACS.

Gilt das ISG für unser Unternehmen?

Die Meldepflicht betrifft Betreiber kritischer Infrastrukturen, etwa in Energie, Gesundheit, Finanz, Verkehr, Telekommunikation und Behörden. Der Compliance-Check zeigt Ihnen eine erste Einschätzung.

Reicht ein Muster-Text für die Datenschutzerklärung?

Selten. Die Erklärung muss Ihre tatsächlichen Bearbeitungen, Tools und Empfänger abbilden. Wir erstellen sie auf Basis Ihres Verzeichnisses.

Wo stehen Sie heute?

In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihren Scope und die nächsten drei Schritte.

Kundenportal

Projekte, Dokumente, GRC-Plattform, AI-Agents, Rechnungen und Support an einem Ort.

Bald verfügbar Das Kundenportal ist noch nicht online. Wir schalten es zu einem späteren Zeitpunkt auf; Sie erhalten Ihren Zugang dann per E-Mail. Bis dahin erreichen Sie uns unter [email protected]. Unten sehen Sie eine Vorschau.

oder
Multi-Faktor-Schutz ist Pflicht

Die Anmeldung läuft über unseren Identitätsdienst in der Schweiz: Passkey, Microsoft-Konto Ihrer Firma oder Authenticator-App.